In der heutigen Wirtschaft sind qualifizierte Mitarbeiter eine Seltenheit
Bei der Mitarbeitergewinnung sind Unternehmer deshalb zunehmen mit Herausforderungen konfrontiert:
Sie haben mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen, der es schwierig macht, hochqualifizierte Fachkräfte für spezielle Positionen zu finden. Dies führt zu längeren Einstellungsprozessen und somit erhölten Kosten.
Der Personalmarkt ist geprägt von einer hohen Nachfrage nach Fachkräften. Zahlreiche Unternehmen kämpfen um dieselben Talente, was zu steigenden Gehaltsforderungen und verbesserten Leistungen führt.
Der Bewerbermangel ist ein zentrales Problem. Es gibt weniger Bewerber für offene Stellen, was die Auswahlmöglichkeiten der Unternehmer einschränkt.
Wir helfen Ihnen dabei diese Herausforderungen zu meistern!
Die SOLVER SERVICE GMBH unterstützt Sie dabei Ihren nächsten Job zu finden
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Ansatz, um Ihre berufliche Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie:
- Den passenden Job: Unsere erfahrenen Berater nehmen Ihnen die Arbeit ab und finden den passenden Einsatzort für Sie.
- Zugang zu Top-Arbeitgebern: Wir haben Kontakt zu erstklassigen Unternehmen und vermitteln Sie in spannende Arbeitsplätze, die zu Ihnen passen.
- Fachliche Weiterentwicklung: Unsere Schulungsprogramme halten Sie auf dem neuesten Stand der Branche und stärken Ihre beruflichen Fähigkeiten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie unsere Lösungen Ihr Unternehmen stärken können.
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- Flexible Arbeitsmöglichkeiten
- Sicheres und bezahltes Einkommen
- Quereinstieg möglich
- Einfacher Einstieg in den Arbeitsmarkt
- Das neue AÜG, das seit dem 1.4.2017 in Kraft ist, hat für die Dauer der Leiharbeit eine Obergrenze eingeführt. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG).
Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) muss jedes Unternehmen, das Personal entleihen möchte, einen Antrag auf Erteilung der Arbeitnehmerüberlassung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellen. Daraufhin wird eine entsprechende Erlaubnis (AÜG-Erlaubnis bzw. ANÜ-Lizenz) erteilt. Diese Erlaubnis hat Solver Service als Entleiher und ist damit dazu befähigt, Leihpersonal an Leihfirmen für einen festgelegten Zeitraum zu entleihen.
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